Allgemeine Geschäftsbedingung

1. Allgemeines
1.1 Für unsere Lieferungen und Leistungen im Inland, gelten ausschließlich die nachfolgenden Verkaufs-, Zahlungs- und Leistungsbedingungen. Dies gilt auch, wenn unsere Vertragspartner eigene, von unseren Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden. Solchen Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Bedingungen bedürfen, um bindend zu sein unsere schriftliche Bestätigung.
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2. Angebote
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.3 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
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3. Vertragsabschluß
3.1 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag von uns schriftlich bestätigt oder wenn dieser ausgeführt wurde.
3.2 Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung.
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4. Preise
4.1 Die Preise verstehen sich ohne besonderer Vereinbarung ohne Kosten für Verpackung, Transportversicherung, Fracht und Montage. Die am Tage der Lieferung gültige gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
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5. Liefer-und Leistungszeit
5.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2 Wurde eine Lieferfrist vereinbart so beginnt sie mit der Absendung, jedoch nicht vor der Beibringung zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
5.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten
5.4 Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, falls dies schriftlich vereinbart wurde. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.
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6. Zahlung, Verzug, Aufrechnungsverbot
6.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
6.2 Nach Zugang der ersten Mahnung (Verzug) schuldet der Besteller Zinsen in Höhe von mindestens 2% über dem jeweiligen Diskontsatzes der Landeszentralbank ab dem Fälligkeitstag.
6.3 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
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7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Rechnungen sowie bis zur Bezahlung aller vorrausgegangenen Lieferungen und Leistungen einschließlich aller Nebenforderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich ferner auch auf im Umtausch gelieferte Gegenstände.
7.2 Die Be- oder Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehenden Waren erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden so tritt der Besteller schon jetzt seine Eigentums- und Miteigentumsrechte aus dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand im Verhältnis der Rechnungswerte an uns ab.
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8. Mängelrügen
8.1 Offensichtliche Mängel oder sonstige Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch ein Tag nach Empfang der Ware schriftlich, nicht offensichtliche Mängel sind ebenfalls unverzüglich spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen, längstens jedoch 1 Jahr nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen.
8.2 Werden Mängel oder sonstige Beanstandungen nicht innerhalb der Frist gemäß vorstehende Abs. (1) geltend gemacht, sind jegliche Gewährleistungen ausgeschlossen
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9. Schutz- und Urheberrechte
9.1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich SMR-Technik Dr. Walter Junger, Gomaringen die Eigentums- und Urheberrechte vor.
9.2 Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegt bei SMR-Technik Dr. Walter Junger. Der Kunde hat die Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass er entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf einem einzigen Computer installieren darf, sofern Sie das Original ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahrt wird.
9.3 Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
9.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
9.5 Er ist weiter nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu verleasen.
9.6 Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, er behält keine Kopien zurück und überträgt die vollständige Software (einschließlich aller Komponenten, der Medien, des gedruckten Materials und des Lizenzvertrags). Sofern die Software ein Update ist, muß jede Übertragung auch alle vorhergehenden Versionen der Software umfassen.
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10. Gewährleistung und Haftung
10.1 Bei Vorliegen eines Mangels oder im Falle des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft nehmen wir bei fristgemäßer Rüge für einen Zeitraum von 2 Jahren nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung bezüglich der mangelhaften Teile vor.
10.2 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
10.3 Erst nach zweimaliger Nachbesserung oder einer einmaligen Ersatzlieferung durch die der vorhandene Mangel nicht beseitigt werden konnte, steht dem Besteller das Recht auf Wandelung oder Minderung zu.
10.4 Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.
10.5 Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der Ansprüche die wir gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses besitzen. Für den Fall das der Besteller sein Gewährleistungsrecht gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse nicht durchsetzen kann, leisten wir Gewähr im Rahmen dieser Bedingung.
10.6 Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden jeglicher Art, insbesondere auch solche, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie Ansprüche aus Delikt ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Ansprüche gegen unsere Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbegrenzung findet dann keine Anwendung wenn uns oder unserem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Beschränkung gilt auch dann nicht, wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen und die Zusicherung gerade bezweckt hat den Besteller gegen Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
10.7 Für durch die Verwendung von uns erstellter Gutachten und Funktionsmodelle, entstehende Schäden übernehmen wir keine Haftung
10.8 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
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11. Montage
11.1 Der Besteller hat auf seine Kosten alle Erd- Bettungs-, Bau-, Strom-, Gerüst-, Verputz-, Maler- und sonstige branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Bausstoffe zu übernehmen und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
11.2 Verzögert sich die Aufstellung, Montage, oder Inbetriebnahme durch Umstände auf der Bausstelle ohne unser Verschulden, so hat der Besteller alle Kosten für Wartezeit und weiter erforderliche Reisen der Aufsteller oder des Montagepersonals zu tragen.
11.3 SMR-Technik Dr. Walter Junger haften nur für die ordnungsgemäße Handhabung und Aufstellung oder Montage der Liefergegenstände, er haftet nicht für die Arbeiten seiner Aufsteller oder seines Montagepersonal und sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht unmittelbar mit der Lieferung und der Montage zusammenhängen und vom Besteller veranlasst wurden.
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12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Die Rechtsbeziehung zwischen SMR-Technik Dr. Walter Junger, Gomaringen und dem Kunden unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
12.2 Der Erfüllungsort ist für beide Teile Tübingen.
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13. Schlußbestimmungen
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
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