Sensor Mess Regel - Technik
Dr. Walter Junger
Entwicklungslabor für individuelle Sensorlösungen
Allgemeine Geschäftsbedingung
- 1. Allgemeines
- 1.1 Für unsere Lieferungen und Leistungen im Inland, gelten ausschließlich
die nachfolgenden Verkaufs-, Zahlungs- und Leistungsbedingungen. Dies gilt
auch, wenn unsere Vertragspartner eigene, von unseren Bedingungen abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden. Solchen Bedingungen wird
hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Bedingungen
bedürfen, um bindend zu sein unsere schriftliche Bestätigung.
- 2. Angebote
- 2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Abbildungen,
Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd, soweit
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.3 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen
und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen
sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben
vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden
können.
- 3. Vertragsabschluß
- 3.1 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag von uns schriftlich
bestätigt oder wenn dieser ausgeführt wurde.
3.2 Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen
und richtigen Selbstbelieferung.
- 4. Preise
- 4.1 Die Preise verstehen sich ohne besonderer Vereinbarung ohne Kosten
für Verpackung, Transportversicherung, Fracht und Montage. Die am Tage
der Lieferung gültige gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung
gestellt.
- 5. Liefer-und Leistungszeit
- 5.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2 Wurde eine Lieferfrist vereinbart so beginnt sie mit der Absendung,
jedoch nicht vor der Beibringung zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
5.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen. Dies gilt auch,
wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten
5.4 Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich
eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges
hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von
0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu
5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen,
falls dies schriftlich vereinbart wurde. Darüber hinaus sind Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.

- 6. Zahlung, Verzug, Aufrechnungsverbot
- 6.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug
sofort zur Zahlung fällig.
6.2 Nach Zugang der ersten Mahnung (Verzug) schuldet der Besteller Zinsen
in Höhe von mindestens 2% über dem jeweiligen Diskontsatzes der
Landeszentralbank ab dem Fälligkeitstag.
6.3 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß
nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind
wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht
werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt sind.
- 7. Eigentumsvorbehalt
- 7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Rechnungen sowie bis
zur Bezahlung aller vorrausgegangenen Lieferungen und Leistungen einschließlich
aller Nebenforderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich ferner auch auf im Umtausch gelieferte Gegenstände.
7.2 Die Be- oder Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum
stehenden Waren erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns
Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit
anderen Gegenständen vermischt oder verbunden so tritt der Besteller
schon jetzt seine Eigentums- und Miteigentumsrechte aus dem vermischten
Bestand oder dem neuen Gegenstand im Verhältnis der Rechnungswerte
an uns ab.
- 8. Mängelrügen
- 8.1 Offensichtliche Mängel oder sonstige Beanstandungen sind unverzüglich,
spätestens jedoch ein Tag nach Empfang der Ware schriftlich, nicht
offensichtliche Mängel sind ebenfalls unverzüglich spätestens
jedoch 14 Tage nach Erkennen, längstens jedoch 1 Jahr nach Erhalt der
Ware, schriftlich geltend zu machen.
8.2 Werden Mängel oder sonstige Beanstandungen nicht innerhalb der
Frist gemäß vorstehende Abs. (1) geltend gemacht, sind jegliche
Gewährleistungen ausgeschlossen
- 9. Schutz- und Urheberrechte
- 9.1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen
behält sich SMR-Technik Dr. Walter Junger, Gomaringen die Eigentums-
und Urheberrechte vor.
9.2 Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software,
dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegt
bei SMR-Technik Dr. Walter Junger. Der Kunde hat die Software daher wie
jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit
der Ausnahme, dass er entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich
zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf
einem einzigen Computer installieren darf, sofern Sie das Original ausschließlich
zu Sicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahrt wird.
9.3 Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in
ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des
Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten
resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen
des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
9.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln
(Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
9.5 Er ist weiter nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder
zu verleasen.
9.6 Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag
dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, er behält keine
Kopien zurück und überträgt die vollständige
Software (einschließlich aller Komponenten, der Medien, des
gedruckten Materials und des Lizenzvertrags). Sofern die Software
ein Update ist, muß jede Übertragung auch alle vorhergehenden
Versionen der Software umfassen.

- 10. Gewährleistung und Haftung
- 10.1 Bei Vorliegen eines Mangels oder im Falle des Fehlens einer zugesicherten
Eigenschaft nehmen wir bei fristgemäßer Rüge für einen
Zeitraum von 2 Jahren nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung
bezüglich der mangelhaften Teile vor.
10.2 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet,
wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig
erfüllt hat.
10.3 Erst nach zweimaliger Nachbesserung oder einer einmaligen Ersatzlieferung
durch die der vorhandene Mangel nicht beseitigt werden konnte, steht
dem Besteller das Recht auf Wandelung oder Minderung zu.
10.4 Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen
an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.
10.5 Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Gewährleistung
auf die Abtretung der Ansprüche die wir gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses
besitzen. Für den Fall das der Besteller sein Gewährleistungsrecht
gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse nicht durchsetzen kann, leisten
wir Gewähr im Rahmen dieser Bedingung.
10.6 Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind
alle Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden jeglicher
Art, insbesondere auch solche, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind, sowie Ansprüche aus Delikt ausgeschlossen. Dies gilt auch für
die Ansprüche gegen unsere Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbegrenzung
findet dann keine Anwendung wenn uns oder unserem Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Beschränkung
gilt auch dann nicht, wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen und die Zusicherung
gerade bezweckt hat den Besteller gegen Schäden die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind, abzusichern.
10.7 Für durch die Verwendung von uns erstellter Gutachten und
Funktionsmodelle, entstehende Schäden übernehmen wir keine
Haftung
10.8 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind
ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich
vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

- 11. Montage
- 11.1 Der Besteller hat auf seine Kosten alle Erd- Bettungs-, Bau-, Strom-,
Gerüst-, Verputz-, Maler- und sonstige branchenfremden Nebenarbeiten
einschließlich der dazu benötigten Bausstoffe zu übernehmen
und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
11.2 Verzögert sich die Aufstellung, Montage, oder Inbetriebnahme durch
Umstände auf der Bausstelle ohne unser Verschulden, so hat der Besteller
alle Kosten für Wartezeit und weiter erforderliche Reisen der Aufsteller
oder des Montagepersonals zu tragen.
11.3 SMR-Technik Dr. Walter Junger haften nur für die ordnungsgemäße
Handhabung und Aufstellung oder Montage der Liefergegenstände, er haftet
nicht für die Arbeiten seiner Aufsteller oder seines Montagepersonal
und sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht unmittelbar
mit der Lieferung und der Montage zusammenhängen und vom Besteller
veranlasst wurden.
- 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- 12.1 Die Rechtsbeziehung zwischen SMR-Technik Dr. Walter Junger, Gomaringen
und dem Kunden unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
12.2 Der Erfüllungsort ist für beide Teile Tübingen.
- 13. Schlußbestimmungen
- 13.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar
sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen,
dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger
Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen
bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch
für ergänzungsbedürftige Lücken.